Kasse 2020 [GoBD, TSE, KassenSichV]

2020 ändert sich in Deutschland gesetzlich einiges. Wir fassen das wichtigste zusammen (Stand: 03.01.2020)

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung [TSE] Kassensystem

Seit dem 01.01.2020 muss in jede Kasse eine so genannte TSE eingesetzt werden. Das ist ein Sicherheitschip der die Daten in der Kasse verschlüsselt. Zusätzlich zur TSE muss jede Registrierkasse auch den einheitlichen Datenstandard DSFinV-K beherrschen. Nur so ist gewährleistet, dass die in der Kasse hergestellten Einzeldaten auch finanzamtkonform sind. 
 

Belegausgabepflicht (Rechnungserstellungspflicht)

Seit dem 01.01.2020 ist es erforderlich dem Kunden eine Rechnung zu erstellen und ihm diese entgegen nehmbar darzureichen. Sie dürfen also nicht nur auf Nachfrage die Quittung drucken sondern müssen diese jederzeit drucken und dem Kunden entgegenstrecken. Ob er will oder nicht.
 

Kassensystem Meldepflicht

Seit dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Sie müssen also die Seriennummern dem Finanzamt Behörden mitteilen. Sollten Sie nun beispielsweise eine Betriebsprüfung haben und ein nicht angemeldetes Gerät nutzen, werden Sie in Probleme geraten.

 

GoBD Kassensysteme

Seit dem 01.01.2017 müssen alle Kassensysteme in Deutschland nach der GoBD funktionieren. Das heißt, dass alle Daten digital in der Kasse erfasst und archiviert werden müssen. Haben Sie beispielsweise eine Betriebsprüfung, sind lediglich die digitalen Daten von Relevanz. In der GoBD ist auch die Erstellung einer so genannten Verfahrensdokumentation beschrieben. Diese schildert, wie die Kasse programmiert ist und gib dem Prüfer so eine "Einsicht", wo er welche Funktionen zu finden hat. Sollte ein Betrieb keine Verfahrensdokumentation haben, so ist dies ein gravierender Mangel und führt zum Verwerfen der Buchführung (eine Hinzuschätzung ist / kann die Folge sein). Mit der GoBD müssen Sie auch die Einzeldatenerfassung beachten. Das heißt Sie müssen Artikelgenau buchen. Also nicht wie es häufig getan wird (1x alkoholfreies Getränk für 2,80€ - sondern 1x 0,3 Liter Coca Cola light für 2,80€). Warengruppenbuchungen sind ausdrücklich nicht gestattet!
 

 Kassennachschau

Seit dem 01.01.2018 gilt die Kassennachschau, die es dem Betriebsprüfer gestattet zu jederzeit und unangekündigt einen so genannten Kassensturz durchzuführen. Im Klartext heißt das, dass der Prüfer in Ihren Laden kommt und Sie bittet einen X-Bericht (Informationsbericht) rauszulassen. Dort hat er Einsicht unter anderem auf den Bar-Lade Bestand. Danach wird er Sie auffordern die Schublade zu öffnen. Jetzt werden die Daten der Kasse mit dem tatsächlichen Inhalt der Lade verglichen. Abweichungen der Beträge sind als "Schwarzgeld" anzusehen.


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